Die Pflegestufe stellt ein früheres System in Deutschland zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit einer Person dar, bevor es durch das neue System der Pflegegrade abgelöst wurde. Historisch gesehen bezog sich die Pflegestufe auf das Maß an Unterstützung und Betreuung, das eine Person aufgrund von Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten im Alltag benötigte. Die Einstufung war entscheidend für den Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung und spielte somit eine große Rolle dabei, ob und in welcher Höhe Betroffene Unterstützung für Pflegehilfsmittel wie Treppenlifte erhalten konnten.
Seit dem 1. Januar 2017 wurden in Deutschland jedoch die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt, um die Pflegebedürftigkeit von Menschen umfassender und gerechter beurteilen zu können. Pflegegrade nehmen auf physische, psychische und kognitive Beeinträchtigungen Rücksicht. Seitdem werden fünf Pflegegrade (1 bis 5) vergeben, wobei Pflegegrad 5 den schwersten Grad der Pflegebedürftigkeit anzeigt.
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder bei privaten Pflegeversicherungen durch den Medizinischen Dienst der privaten Versicherung (MEDICPROOF). Dabei werden sechs Bereiche berücksichtigt: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Für Menschen, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit Hilfsmittel wie Treppenlifte benötigen, besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse zu erhalten. Diese Zuschüsse sollen die Kosten für notwendige Anpassungen im Wohnraum, also auch für Treppenlifte, teilweise abdecken und somit den Verbleib in der gewohnten häuslichen Umgebung unterstützen.
Bei Vorliegen eines Pflegegrades kann ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden. Dazu gehören neben Treppenliften auch Umbauten im Sanitärbereich oder die Anpassung von Türschwellen. Ist eine Maßnahme für mehrere zusammenlebende Pflegebedürftige erforderlich, kann sich der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro erhöhen.
Für einen erfolgreichen Antrag auf finanzielle Hilfen für einen Treppenlift ist es wichtig, dass ein formloser Antrag bei der Pflegekasse, die zum jeweiligen Pflegegrad gehört, gestellt wird, bevor mit dem Einbau begonnen wird. Die Pflegekasse prüft dann, inwieweit der Einbau des Treppenlifts notwendig und angemessen ist. Wird der Antrag genehmigt, kann der Zuschuss ausgezahlt werden.
Zusammenfassend ist die Einstufung in einen Pflegegrad in Deutschland ein entscheidender Faktor dafür, ob Personen mit Pflegebedürftigkeit finanzielle Unterstützung beim Kauf und Einbau von notwendigen Hilfsmitteln wie Treppenliften erhalten können, um ihre Lebensqualität zu verbessern und ihre Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden zu erhalten.